Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG-neu nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind. Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG-neu und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.
Aufbewahrungsdauer der Daten:
Wenn wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen, Ihre Bewerbung zurückziehen, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen oder uns zur Löschung der Daten auffordern, werden die von Ihnen übermittelten Daten inkl. ggf. verbleibender physischer Bewerbungsunterlagen für maximal 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert bzw. aufbewahrt (Aufbewahrungsfrist), um die Einzelheiten des Bewerbungsprozesses im Falle von Unstimmigkeiten nachvollziehen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
DIESER SPEICHERUNG KÖNNEN SIE WIDERSPRECHEN, SOFERN IHRERSEITS BERECHTIGTE INTERESSEN VORLIEGEN, DIE UNSERE INTERESSEN ÜBERWIEGEN. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein sonstiger Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt. Sofern ersichtlich ist, dass die Aufbewahrung Ihrer Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erforderlich sein wird (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn die Daten gegenstandslos geworden sind. Sonstige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.